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AGB

REISEVEREINBARUNGEN                                              

 

1.   Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages ver-bindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

Der Reiseveranstalter hat das Recht, einseitig die versprochene Leistung zu ändern, soweit dies für den Reisenden zumutbar ist. Darüber hinausgehende Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn der Reisende ausdrück lich darauf hingewiesen wird und anschließend nicht innerhalb von 10 Tagen erklärt, an der Reise nicht teilnehmen zu wollen. Geht keine Erklärung des Reisenden beim Reiseveranstalter ein, gelten auch diese Abweichungen als genehmigt.

 

2.   Bezahlung

Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 200.-€ pro Teilnehmer, fällig. Nach Erhalt der Reiseunterlagen  bitten wir um Bezahlung des Rest-betrages; dieser ist in jedem Fall frühestens einen Monat vor Antritt der Reise zu zahlen.

Höhere Anzahlungen oder frühere Zahlungen sind nicht mitversichert.

 

3.   Leistungen  

Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich.

 

4.   Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle eines Reiserücktritts ohne Stellen einer Ersatzperson hat der Reisende an den Reiseveranstalter folgende Entschädigung zu zahlen:

 

Bis 30.Tag vor Reiseantritt   30% des Reisepreises

Bis 08.Tag vor Reiseantritt   50% des Reisepreises

Ab 07.Tag vor Reiseantritt   80% des Reisepreises

 

5.   Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a)  ohne Einhaltung einer Frist,

wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

b)  bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,

wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

 

6.   Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet für:                                                                            

a)  die gewissenhafte Reisevorbereitung

b)  die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c)  die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

d)  die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten  

      Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und  

      Landesüblichkeit, soweit diese in der Reisebeschreibung oder durch

      besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben wird.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig (§ 651 K BGB), auf das

Dreifache des Reisepreises beschränkt.

 

7.   Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten

nach der vorgesehenen Beendigung der Reise.

 

Angelika Botschek-Konopka

Ulrich Konopka

Am Hardt 21

79877 Friedenweiler

Telefon: 07654/2280012

Mobil: 0174/3670727

Email:   konopka.reisen@gmail.com

Internet: www.bildungundbewegung.net

Bankverbindung: Ulrich Konopka

Die Gestalterbank. IBAN: DE91 6649 0000 0011 0184 08, BIC: GENODE61OG1

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